Bei einem Erbfall sollten Sie sich anstehende Entscheidungen und Schritte sorgfältig überlegen.
Verstirbt ein lieber Angehöriger, der Ihnen eine Immobilie vererbt, haben Sie es zunächst mit einigen Formalitäten zu tun. Und es sind wichtige Entscheidungen zu treffen.
Eine Erbschaft annehmen – so gehen Sie vor.
Wenn Sie im Todesfall eines Angehörigen mit Sicherheit viele Dinge im Kopf haben, liegen vor allem bei einem Immobilienerbe einige wichtige Schritte vor Ihnen:
Zunächst benötigen Sie den Erbschein oder das Testament inklusive des Eröffnungsprotokolls des jeweiligen Nachlassgerichtes, um sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Eine Übersicht, welche Unterlagen Sie für einen rechtssicheren Immobilienverkauf benötigen, finden Sie in unserem Beitrag: Welche Unterlagen werden für den Immobilienverkauf benötigt?
Danach gilt es Folgendes zu beachten:
• Bausubstanz muss erhalten werden.
• Heizung muss mindestens auf Frostschutz eingestellt sein.
• Regelmäßiges Lüften ist notwendig.
• Verkehrssicherheit muss gewährleistet werden – auch im Winter bei Eis und Schnee.
• Immobilie muss ausreichend versichert sein.
• Welche notwendigen Wartungsarbeiten müssen realisiert werden?
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihr Eigentum. Nur so lassen sich größere Schäden und damit Wertverluste vermeiden. Diese Maßnahmen sind umso wichtiger, wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind und die Abstimmung zum weiteren Vorgehen einige Zeit in Anspruch nimmt.
Wenn Sie die Immobilie veräußern möchten, denken Sie auch an die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.
Möchten Sie Ihr Immobilienerbe verkaufen?
Erfahrungsgemäß ist der Verkauf einer geerbten Immobilie der sinnvollste Weg, sofern Sie das Objekt nicht selbst bewohnen wollen. Vor allem bei Erbengemeinschaften erweist sich dieser Weg in der Praxis immer wieder als die beste Lösung. Sobald der Kaufpreis komplett eingegangen ist, werden alle mit der Vermarktung verbundenen Kosten abgezogen, um den Erlös anteilig an die Miterben auszuzahlen. Hier sind einige Grundsätze zu beachten, denn die Erbengemeinschaft muss nach Abschluss aufgelöst werden.
Entscheiden Sie sich für den Verkauf, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Gehen Sie mit einem realistischen Preis an den Markt und erstellen Sie professionelle Verkaufsunterlagen mit Grundrissen und Fotos. Veröffentlichen Sie das Angebot auf relevanten Kanälen und nehmen Sie sich Zeit für Ihre Interessenten. Selbstverständlich sollten Sie die Gespräche verhandlungssicher durchführen, einen individuellen Kaufvertrag bei einem Notar beurkunden und die Übergabe schriftlich mittels eines Protokolls dokumentieren.
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie Sie damit umgehen sollen – oder möchten einfach nur wissen, ob ein Verkauf in Ihrer Situation sinnvoll ist?
Kontaktieren Sie uns hierfür eine persönliche und kostenlose Beratung.
Stefania Englert – Luitpold Immobilien, Bayreuth
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.